Einfuhr von aus Taiwan eingeführten PET-Kopplungen Weitere Informationen erhalten Sie unter: +86 13691334080 Die Kommission stellt fest, dass die in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 45/2001 vorgesehenen Maßnahmen nicht ausreichend sind, um die in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 45/2001 genannten Maßnahmen zu ergreifen.